Geschichte des DRK Plattenhardt

  1. Gründung DRK in Plattenhardt

    Die Geschichte unseres Ortsvereins geht zurück bis ins Jahr 1933,

    als die erste Rotkreuzgruppe in Plattenhardt ins Leben gerufen wurde.

    Man begann unter anderem damit Kurse in Erster Hilfe anzubieten.

    Doch auch um Plattenhardt machte der Krieg keinen Bogen…

  2. Rotkreuzarbeit in der Nachkriegszeit

    Im Jahre 1945 wurde mit der Rotkreuzarbeit von Neuem begonnen. Dank unserem damaligen Bereitschaftsführer Walter Schacherl, wurden alle Weichen gestellt um in Plattenhardt wieder einen eigenständigen DRK Ortsverein zu gründen.

  3. Neugründung des DRK Ortsverein Plattenhardt

    Am 08. Mai 1959 fand die Gründungsversammlung statt. Der damalige Bürgermeister Dieter Illig wurde zum I. Vorsitzenden und Dr. Klaus Wagner zum 2. Vorsitzenden gewählt. Unter der Bereitschaftsführung von Walter Schacherl, Werner Strobel, Hildegard Stäbler und dem damaligen Bereitschaftsarzt Dr. Eugen Kugel wuchs die Bereitschaft schnell zu einer der größten auf den Fildern.

  4. Indienststellung Gerätefahrzeug

    Im Jahr 2016 konnten wir unser neues Gerätefahrzeug in Dienst stellen. Unseren bis zum Schluss zuverlässigen Mercedes-Benz 409D haben wir durch das neue Fahrzeug ersetzen können. Durch den Kofferaufbau ist es nun möglich das Material direkt von außen zu entnehmen.

  5. neues Blutspendelokal

    Zum ersten Mal wurde die Blutspendeaktion nicht im DRK Heim in der Schulstraße durchgeführt, sondern direkt in der Ortsmitte im Bürgersaal. Dadurch stehen den Spendern moderne und ansprechende Räume zur Verfügung. Durch den Umzug wollte der DRK Ortsverein auch die Rotkreuzarbeit wieder ins Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung rücken.

 

Geschichte des Roten Kreuz

Für den geschichtlichen Überblick wurden verschiedene Texte des DRK verwendet und frei wiedergegeben. Der Überblick stellt lediglich eine Zusammenfassung dar, die sich auf das Wesentliche beschränkt. Die Formulierung erfolgte so einfach wie möglich, jedoch wurden Wortlaute oder Protokolle, sofern es sinnvoll war, übernommen. Dieser Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Entstehung des Roten Kreuzes
Die Geschichte des Roten Kreuzes hat am 24. Juni 1859 auf dem Schlachtfeld von Solferino ihren Anfang genommen. Hier standen sich zwei Armeen Franzosen und Savoyer auf der einen Seite und Österreicher auf der anderen Seite mit zusammen 400.000 Mann gegenüber. Nach dem Sieg Napoleons blieben mehr als 40.000 Männer verwundet oder gefallen auf dem Schlachtfeld zurück.

Von Castiglione aus hatte der Genfer Bürger Henry Dunant das Geschehen mit erlebt. Er war Zeuge der unzureichenden Versorgung der Verwundeten. Er sah, dass nur wenigen Verletzten ärztliche Hilfe zuteil wurde, am wenigsten den Österreichern, deren Ärzte in Kriegsgefangenschaft geführt worden waren. Nun beginnt Dunants selbst gewählte Aufgabe:

Er ruft aus den Nachbardörfern Frauen auf den Verwundeten zu helfen. Er legt selbst Hand an, verbindet die Wunden und organisiert mit den Freiwilligen Hilfeleistungen in den Verschiedenen Stadtvierteln von Castiglione. Allen, die er erreichen kann, lässt er seine Hilfe zuteil werden, ohne Ansehen der Uniform.

Dunant schreibt dazu selbst:
“Allein, da die Frauen sahen, dass ich keinen Unterschied zwischen den Nationalitäten mache, ahmten sie meinem Beispiele nach, indem sie alle diese Leute von so verschiedener Herkunft, und ihnen allen gleich fremd, mit demselben Wohlwollen behandelten.”

Dunant forderte und erreichte durch Verhandlungen die Freilassung der gefangenen Österreichischen Ärzte für die Verwundetenpflege. Im Jahre 1862 veröffentlichte er seine Broschüre “Eine Erinnerung an Solferino”, einen Bericht, an den er präzise Vorschläge anknüpft:

Es sollten freiwillige Hilfsgesellschaften gegründet werden, deren Zweck es ist, die Verwundeten in Kriegszeiten zu pflegen oder pflegen zu lassen. Diese Gesellschaften würden in Friedenszeiten bei Seuchen und Überschwemmungen wichtige Dienste leisten können. Sie wären dann auch für den Fall des Krieges organisiert.

Sie sollten international anerkannt werden und ihr Hilfswerk sollte unverletzlich sein.

Das Buch erregte viel Aufsehen und in fast allen europäischen Ländern fanden die Ideeen des Verfassers Zustimmung.

Dunant fand in der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft verständnisvolle Menschen, die seine Vorschläge aufgriffen. Schon im Jahre 1863 konnte in Genf ein Kongress zusammentreten, der von 16 Staaten, unter ihnen allein siebzehn deutsche Länder, beschickt wurde und die Grundzüge der Rotkreuzorganisation in Dunants Sinn aufstellte. Das Zustandekommen dieses Kongresses war wesentlich Dunants Werk, der zu den europäischen Fürstenhäusern reiste, um für die Teilnahme zu werben.

 

Die Forderungen Dunants (Zitat)
“Oh wie wertvoll wären damals in den Städten der Lombardei einige hundert freiwillige, bereits ausgebildete und für ein solches Werk geeignete Wärter und Wärterinnen gewesen! Sie hätten die zerstreuten Hilfskräfte um sich sammeln können, die einer vernünftigen Leitung dringend bedurften. Es fehlte ja nicht nur denen, die fähig gewesen wären zu raten und zu führen, an Zeit, sondern den Meisten mangelte es an Kenntnis und Erfahrung, und der Beitrag, den sie liefern konnten, bestand nur in ihrer persönlichen Hingabe, was naürlich ungenügend war und sehr häufig auch gänzlich nutzlos. In der Tat, was konnte gegenüber einer so großen und dringenden Aufgabe eine Handvoll vereinzelter und auf sich gestellter Personen ausrichten, auch wenn sie noch so guten Willens waren! […] Aber gut ausgewählte und fähige freiwillige Wärter und Wärterinnen, die von allgemein anerkannten Gesellschaften geschickt worden wären, hätten mühelos alls Schwierigkeiten überwinden und unvergleichlich viel mehr Gutes tun können. […]
Gesellschaften solcher Art würden, sobald sie einmal für die Dauer errichtet sind, natürlich zu Friedenszeiten untätig bleiben, aber sie würden in ständiger Bereitschaft sein für den Fall des Krieges. Dann aber würden sie nicht nur auf das Wohlwollen der eigenen Landesbehörden zählen dürfen, sondern auch von den Herrschern der kriegsführenden Mächte alle Vollmachten und Erleichterungen verlangen können, die nötig sind, um ihre Werke zu dem erwünschten Ziel zu führen. Es müssten also in jedem Land die ehrenwertesten und am meisten geachteten Männer als leitende Mitglieder der Hauptausschüsse tätig sein. Diese Ausschüsse müssten sich an diejenigen wenden, die, vom Gefühl wahrer Menschlichkeit getrieben, bereit wären, sich augenblicklich diesem barmherzigen Werk zu widmen, bereit wären, im Einverständnis mit den militärischen Instanzen, mit ihrer Unterstützung und unter ihrer Leitung auf dem Schlachtfeld selbst, während des Gefechts, Pflege und Hilfe zu leisten und diesen Dienst an den Verwundeten bis zu ihrer völligen Genesung fortzusetzen. […]
So braucht man also freiwillige Wärter und Wärterinnnen, die im voraus ausgebildet, geschickt und mit ihrer Aufgabe vertraut sind, die außerdem von den Armeeführern anerkannt und daher in jeder Weise unterstützt werden. Das Personal der Feldlazarette reicht niemals aus; selbst wenn es doppelt oder dreimal so stark wäre, könnte dies doch nicht genügen, und so wird es auch immer bleiben. Daher ist es unvermeidlich, dass man auf die Hilfe der Bevölkerung zurückgreifen muss, man ist hierzu gezwungen und wird immer hierzu gezwungen sein, denn nur durch Zusammenarbeit mit der Bevölkerung wird man das Ziel erreichen, um das es sich hier handelt. Daher muss man einen Aufruf erlassen, eine Bittschrift an Männer aller Länder und aller Stände, an die Mächtigen dieser Welt wie an alle Handwerker, denn alle können auf die eine oder andere Weise, jeder in seinem Kreise und seiner Kraft gemäß, irgend etwas zu diesem guten Werk beitragen. […]
Wäre es nicht wünschenswert, dass die hohen Generäle verschiedener Nationen, wenn sie gelegentlich, wie beispielsweise in Köln oder Châlons, zusammentreffen, diese Art von Kongress dazu benutzen, irgendeine internationale, rechtsverbindliche und allgemein hochgehaltene Übereinkunft zu treffen, die, wenn sie erst festgelegt und unterzeichnet ist, als Grundlage dienen könnte zur Gründung von Hilfsgesellschaften für Verwundete in den verschiedenen Ländern Europas? Es ist um so wichtiger, über solche Maßregeln schon im vorraus eine Übereinkunft zu treffen, weil Kriegsführende, wenn Feindseligkeiten einmal ausgebrochen sind, nicht mehr geneigt sind, diese Fragen anders als unter dem Gesichtspunkt des eigenen Landes und der eigenen Soldaten zu betrachten. […]
Ist es in einer Epoche, wo man soviel von Fortschritt und Zivilisation spricht, nicht dringend nötig, da nun einmal unglücklicherweise Kriege nicht immer verhindert werden können, darauf zu bestehen, dass man im Sinne wahrer Menschlichkeit und Zivilisation einen Weg sucht, um wenigstens seine schrecken etwas zu mildern?”
Entwicklung der Genfer Rotkreuz Abkommen
Die Schweizer Bundesregierung lud im Jahre 1864 25 Staaten zur ersten diplomatischen Konferenz ein. Es nahmen 26 amtliche Delegierte aus 16 Staaten teil. Diese erste Konferenz brachte als Ergebnis die Unterzeichnung einer “Konvention (Abkommen) zur Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde” (August 1864).

Der Personenkreis, der durch das Abkommen geschützt wurde, war eng begrenzt: Verwundete und kranke Soldaten, sowie die zu ihrer Hilfeleistung erforderlichen Personen und Feldgeistliche. Ebenso sollten die Landesbewohner, die den Verwundeten zu Hilfe kamen, geschont und frei bleiben.

Als Schutzzeichen wurde das rote Kreuz auf weißem Grund vorgesehen.

Dieses Abkommen wurde die Grundlage für alle folgenden Genfer Rotkreuz-Abkommen.

Mit dem Abkommen waren die Vorschläge und Forderungen, die Dunant in seinem Buch “Eine Erinnerung an Solferino” niedergelegt hatte, Wirklichkeit geworden. Etwas ganz Neues war seit Solferino entstanden. Zu allen Zeiten hat es Nächstenliebe, Mitleid und menschliches Mitgefühl gegeben, aus dem heraus den leidenden Mitmenschen geholfen wurde. Schon vor Dunant hatten andere auf den Schlachtfeldern hervorragendes durch ihre Hilfe für Verwundete getan. Dunants große und neue Idee war, die Menschlichkeit zur Verpflichtung zu machen und diese Verpflichtung in Verträgen festzulegen. Aus seinen Forderungen wurde das Rote Kreuz und die Genfer Rotkreuz-Abkommen. Dunant ist, wie er sich selbst mit Recht bezeichnet, der Begründer des Roten Kreuzes und der Förderer der Rotkreuz-Abkommen. Dieses ist sein Verdienst. Das Genfer Abkommen bedeutete einen positiven Wendepunkt in der Geschichte der Menschheit. Die Unterzeichnerstaaten nahmen freiwillig Verpflichtungen und Lasten auf sich um der Menschlichkeit willen, zum Schutze verwundeter und kranker Soldaten auf Schlachtfeldern.

Seit dieser Zeit breitet sich die Rotkreuzbewegung aus. Der Grundsatz der Menschlichkeit ist zum fundamentalen Prinzip einer Weltorganisation geworden. Dieses zeigt die weitere Entwicklung des Roten Kreuzes, die im Folgenden noch an einigen Punkten dargestellt werden soll.

Im Jahre 1899 unterzeichneten 15 Staaten auf der Haager Friedenskonferenz das “Abkommen über die Anwendung der Grundsätze des Genfer Abkommens von 1864 auf den Seekrieg”. Dieses Abkommen wurde 1907 abgeändert. Es bildete die X. Haager Konvention.

Im Jahre 1949 wurde es als II. Genfer Abkommen neu formuliert.

Das Abkommen von 1864 wurde im Jahre 1906 in 33 Artikeln erweitert und sorgfältiger formuliert.

Im ersten Weltkrieg (1914-1918), in dem sich die Bedeutung der Genfer Rotkreuz-Abkommen besonders zeigte, erwies es sich aber auch, dass es für einen bestimmten Personenkreis, die Kriegsgefangenen, kaum einen völkerrechtlichen Schutz gab. Man kam zu der Überzeugung, dass es notwendig wäre, ein eigenes Kriegsgefangenenabkommen zu schaffen.

Im Jahre 1929 wurde auf der diplomatischen Konferenz in Genf das I. Abkommen von 1906 revidiert und in neuer Fassung verabschiedet und ein neues Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen beschlossen.

Die Abkommen von 1929 fanden im II. Weltkrieg (1939-1945) Anwendung. Während nach den Erfahrungen des Krieges das Abkommen über die Behandlung der Verwundeten und Kranken und das Haager Abkommen zur Anpassung der Genfer Abkommen an den Seekrieg nur geringfügiger Verbesserung bedurften, zeigten sich beim Kriegsgefangenenabkommen Schwierigkeiten. Des weiteren wurde der fehlende Schutz der Zivilbevölkerung deutlich. Das internationale Komitee vom Roten Kreuz hatte bereits nach Beendigung des I. Weltkrieges die Notwendigkeit einer Verbesserung angeregt und entsprechende Vorbereitungen getroffen. Für das Jahr 1940 war eine diplomatische Konferenz für diesen Zweck in Aussicht genommen, die jedoch durch den Ausbruch des II: Weltkrieges nicht mehr zustande kam.

1949 fand dann die diplomatische Konferenz statt, bei der die vier Abkommen formuliert wurden:

I. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde

II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See

III. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen

IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze der Zivilpersonen in Kriegszeiten.

1977 Folgten noch zwei Zusatzprotokolle:

Zusatzprotokoll I, über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte und

Zusatzprotokoll II, über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte.

Aus der Ausweitung der Personenkreise in den Genfer Rotkreuz-Abkommen von den Verwundeten und Kranken der Heere im Felde auf die Verwundeten in Seekriegen, auf die Gefangenen und auf die Zivilbefölkerung wird deutlich, wie die Idee Henry Dunants weiterwirkte. Der Grundsatz der Menschlichkeit kann nicht nur auf eine bestimmte Gruppe leidender Menschen angewendet werden, sondern muss alle Leidenden einschließen. Dieses beweist das Rote Kreuz auch mit seiner Tätigkeit in Friedenszeiten, vor allem durch seine internationale Katastrophenhilfe.

Die Grundregeln des Humanitären Völkerrechts
(Frei nach einem Auszug aus dem Rotkreuz-Einführungsseminar)

Die Personen, die außer Gefecht sind, und jene, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, haben ein Recht auf Achtung ihres Lebens sowie ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit. Sie sind unter allen Umständen zu schützen und menschlich zu behandeln, ohne jede benachteiligende Unterscheidung.

Es ist verboten, einen Gegner zu töten oder zu verletzen, der sich ergibt oder sich außer Gefecht befindet.

Die Verwundeten und Kranken werden von der Konfliktpartei, in deren Händen sie sich befinden, geborgen und gepflegt. Der Schutz erstreckt sich auch auf das Sanitätspersonal, die Sanitätseinrichtungen und -transportmittel, sowie das Sanitätsmaterial. Das Emblem des Roten Kreuzes (des Roten Halbmonds) ist das Zeichen dieses Schutzes; es muss stets geachtet werden.

Die Kriegsgefangenen und Zivilpersonen, die sich im Gewahrsam der gegnerischen Partei befinden, haben ein Recht auf Achtung ihres Lebens, ihrer Würde, ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Überzeugung. Sie sind vor jeglicher Gewalttat und vor Repressalien zu schützen. Sie haben das Recht, Nachrichten mit ihren Familien auszutauschen und Hilfsgüter zu empfangen.

Jede Person genießt die grundlegenden Garantien des Rechtsschutzes. Niemand darf für eine Tat verantwortlich gemacht werden, die er nicht begangen hat. Niemand darf physischer oder geistiger Folter noch körperlichen Strafen oder grausamen und erniedrigenden Behandlungen unterworfen werden.

Die Konfliktparteien und die Angehörigen ihrer Streitkräfte haben kein unbegrenztes Recht bei der Wahl der Kriegsmittel und Kriegsmethoden. Es ist untersagt, Waffen oder Kriegsmethoden anzuwenden, die geeignet sind, unnötige Verluste oder übermäßige Leiden zu verursachen.

Die Konfliktparteien haben stets zwischen der Zivilbevökerung und den Kombattanten zu unterscheiden, damit die Bevölkerung und die zivilen Güter geschont werden. Weder die Zivilbevökerung als solche noch die Zivilpersonen dürfen angegriffen werden. Angriffe sind nur gegen militärische Ziele zulässig.

Die Geschichte des Deutschen Roten Kreuzes im Überblick
Einen kleinen geschichtlichen Überblick verschafft folgende Auflistung nach Jahreszahlen:
1859 Schlacht von Solferino
1862 Veröffentlichung der Schrift “Eine Erinnerung an Solferino”
1863 Gründung des Genfer Komitees der Fünf
1863 Internationale Konferenz in Genf (Gründungsakt des Roten Kreuzes)
1863 Gründung der 1. Nationalen Rotkreuzgesellschaft (Württemberg)
1864 Diplomatische Konferenz in Genf (1. Genfer Abkommen)
1875 Aus dem Genfer Komitee wird das internationale Komitee vom Roten Kreuz
1901 Verleihung des 1. Friedensnobelpreises zur 1/2 an Henry Dunant
1919 Gründung der Liga der Rotkreuzgesellschaften
1921 Zusammenschluss der deutschen Sanitäts- und Frauenvereine zum DRK
1945 Auflösung des DRK in den Besatzungszonen
1950 Neugründung des DRK in der Bundesrepublik Deutschland
1952 Gründung des DRK in der Deutschen Demokratischen Republik
1991 Aus der Liga der Rotkreuzgesellschaften wird die IFRC
(Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften)
1991 Wiedervereinigung der beiden deutschen Rotkreuzgesellschaften

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
Das internationale Komitee vom Roten Kreuz (kurz: IKRK) ging hervor aus dem “Genfer Komitee der Fünf”. Das IKRK hat seinen Sitz in Genf und ist eine eigenständige humanitäre Organisation. Rechtlich gesehen, ist das IKRK ein Verein nach dem schweizer Zivilrecht. Seine 15 bis 25 Mitglieder sind ausschließlich Schweizer Bürger, die durch Zuwahl berufen werden. Neben diesen Mitgliedern hat das IKRK natürlich hauptamtliche Mitarbeiter in Genf, sowie Delegierte, die das IKRK vor Ort vertreten.

Seine Aufgaben sind:

– Bewahrung und Verbreitung der Grundsätze der Bewegung
– Anerkennung neuer nationaler Gesellschaften
– Einsatz für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts
– Verbreitung und Weiterentwicklung des Humanitären Völkerrechts
– Schutz und Hilfe für militärische und zivile Opfer von bewaffneten Konflikten
– Zentraler Suchdienst in Genf
– Zusammenarbeit mit der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung

Durch die Genfer Abkommen hat das IKRK besondere Rechte, wie zum Beispiel Kriegsgefangene zu besuchen und ihnen Hilfssendungen zukommen zu lassen. Außerdem kann das IKRK jede humanitäre Initiative ergreifen, die sich mit seiner Rolle als neutrale und unabhängige Institution vereinbaren lässt.

Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Föderation) wurde 1919 – nach dem Vorbild des Völkerbundes – als Dachorganisation der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften gegründet (hieß bis 1991 “Liga”). Sie ist eine unabhängige humanitäre Organisation mit Sitz in Genf. Neben einem Mitarbeiterstamm in Genf hat die Föderation zahlreiche Delegierte, die vor Ort arbeiten.

Die Föderation nimmt insbesondere folgende Funktionen und Aufgaben wahr:

Funktion als ständiges Verbindungs-, Koordinierungs- und Planungsorgan zwischen den Nationalen Gesellschaften

Vertretung der nationalen Gesellschaften auf internationaler Ebene

Förderung der Gründung und Entwicklung nationaler Gesellschaften

Unterstützung der Aktivitäten der nationalen Gesellschaften zur Förderung der Gesundheit und sozialen Wohlfahrt bei Entwicklungsprogrammen

Hilfsaktionen bei Katastrophen und Organisation, Koordination und Leitung der internationalen Hilfsaktionen

Hilfen für Flüchtlinge und Vertriebene außerhalb der Kriegsgebiete

Zusammenarbeit mit dem IKRK

Förderung der Verbreitung der humanitären Ideale, besonders unter Jugendlichen

Die nationalen Gesellschaften am Beispiel des DRK
Die nationalen Gesellschaften sind, ähnlich wie die Länder, unterschiedlich entwickelt, trotzdem gibt es in fast jedem Land eine Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft. Das Deutsche Rote Kreuz gehört zu den größten und leistungsstärksten nationalen Gesellschaften und engagiert sich weltweit. Wie andere unterstützende Gesellschaften, hat auch das DRK regionale Schwerpunkte der Hilfe und Zusammenarbeit.

Die Auslandsarbeit des DRK lässt sich grob in drei Bereiche teilen:

Soforthilfe bei Konflikten
Unter der Leitung des IKRK wird Hilfe für die Opfer von Konflikten geleistet. Sei es durch Personal, durch Material oder finanzielle Mittel. Bei Bedarf startet das DRK Spendenaufrufe oder bittet um staatliche Unterstützung.

Soforthilfe bei Katastrophen
Koordiniert durch die Föderation, leistet das DRK Hilfe für die Opfer von Katastrophen in Form von Personal, Material und finanziellen Mitteln. Desweiteren war das DRK maßgeblich beteiligt an der Bildung sogenannter Emergency Response Units (ERUs). Daneben hält das DRK auch Rettungshundeteams und Technikteams für internationale Einsätze vor.

Entwicklungszusammenarbeit
Das DRK unterstützt und berät andere nationale Gesellschaften bei der Entwicklung, was in der Regeln an Projekte geknüpft ist, die dann auch finanziell gefördert werden.

Die Schwesternschaften des DRK
Als erste Schwsternschaft wurde im Jahre 1860 die Badische Schwesternschaft ins Leben gerufen. Als 1859 die Kriegsgefahr vorüber war, beschloss der Badische Frauenverein, sein Aufgabengebiet auf Hilfe in besonderen Notständen, Unterstützung einzelner in Not geratener Familien, besonders durch richtige Krankenpflge, Fürsorge für Kinder usw. zu erweitern. Der Verein ließ “Mädchen und Frauen für die Krankenpflege durch praktische Einübung und theoretischen Unterricht ausbilden”. Andere Frauenvereine folgten diesem Beispiel. Verschiedene weitere Gründe führten zur Einrichtung von Schwesternschaften. In vielen Fällen war der große Mangel an gut geschulten Krankenpflegerinnen die Gründungsursache. Des weiteren trat die Notwendigkeit immer mehr hervor, ergänzend zu den konfessionellen Schwesternverbänden eine neue Form der Krankenpflege mit inneren Bindungen und ebenso gründlicher beruflicher Schulung zu schaffen. Auf dem Verbandstag der Deutschen Frauenvereine vom Roten Kreuz 1874 wurde der Beschluss gefasst, Krankenpflegeschulen zu gründen. So entstanden viele Rotkreuz-Schwesternschaften aus der Initiative der Frauenvereine vom Roten Kreuz. Weiter Gründungen von Rotkreuz-Schwesternschaften erfolgten zur Förderung der Kranken- und Wohlfahrtspflege durch Ausbildung von Rotkreuz-Schwestern; auf Wunsch von Städten, eine eigene Rotkreuz-Schwesternschaft zu haben oder um Krankenhäuser einheitlich zu besetzen.
Für alle Rotkreuz-Schwesternschaften wurde als Zusammenschluss die Form des Mutterhauses gewählt, in der Überzeugung, dass die in der Gemeinschaft Zusammengeschlossenen besser und mehr wirken können, als die gleiche Zahl von Einzelpersonen. Seit 1922 sind alle DRK-Schwesternschaften im “Verband Deutscher Mutterhäuser vom Roten Kreuz” zusammengefasst. Schon im I. Weltkrieg verfügten sie über 5000 Schwestern, die zusammen mit Tausenden von kurzfristig ausgebildeten Hilfsschwestern aus den Reihen der Frauenvereine in den Lazaretten zum Pflegedienst eingesetzt werden konnten. Heute bestehen viele Rotkreuz-Schwesternschaften, deren Schwestern in Rotkreuz-Krankenhäusern, in Universitätskliniken, Sanatorien, Versehrten- und Altersheimen, in Gemeindepflegestationen und als Werksschwestern tätig sind. Die DRK-Schwesternschaften unterhalten Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen.

Weitere empfehlenswerte Lektüre
Zu oben genannten Themen empfehlen wir bei Interesse folgende Lektüre:

Dunant Henry, Eine Erinnerung an Solferino
Schweizerisches Rotes Kreuz, 1979

Haug Hans, Menschlichkeit für alle. […]
Bern, Stuttgart: Haupt, 1991

 

Kontakt

DRK Plattenhardt
Schulstraße 13/1
Filderstadt
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